Gute Nachricht für Lehrer, Architekten, Außendienstler und andere: Die eingeschränkte Absetzbarkeit von Heimbüros ist grundgesetzwidrig, das hat nun das Bundesverfassungsgericht erklärt. Der häusliche Arbeitsplatz kann auch dann wieder geltend gemacht werden, wenn er nicht Arbeitsmittelpunkt ist.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,709022,00.html