Prompte Reaktion der Regierung: Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass Steuerzahler ihre Heimbüros auch dann absetzen dürfen, wenn sie nicht der Arbeitsmittelpunkt sind. Das Finanzministerium will das Urteil rasch in einem Gesetzentwurf berücksichtigen.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,709151,00.html