Absetzbarkeit von Arbeitszimmern: Ministerium will Steuergesetz anpassen

Prompte Reaktion der Regierung: Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass Steuerzahler ihre Heimbüros auch dann absetzen dürfen, wenn sie nicht der Arbeitsmittelpunkt sind. Das Finanzministerium will das Urteil rasch in einem Gesetzentwurf berücksichtigen.

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,709151,00.html

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