DDR-Funktionäre: Karlsruher Richter halten Rentenkürzungen für rechtmäßig

Ehemalige hochrangige DDR-Funktionäre können nicht auf mehr Geld hoffen: Die Begrenzung ihrer Rentenansprüche ist rechtmäßig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Mit der Kürzung werde die “Fortschreibung von Vorteilen aus dem System der DDR beendet”, so die Richter.

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,708832,00.html

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