Hartz IV: Kommunen sollen Wohnungsgröße für Arbeitslose festlegen

Wie groß darf eine Wohnung für Hartz-IV-Empfänger sein? Bislang gelten für einen Alleinstehenden 45 Quadratmeter als angemessen. Das könnte sich bald ändern – die Regierung plant, die Kommunen selbst über die Unterkunft entscheiden zu lassen.

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,708169,00.html

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