Wie groß darf eine Wohnung für Hartz-IV-Empfänger sein? Bislang gelten für einen Alleinstehenden 45 Quadratmeter als angemessen. Das könnte sich bald ändern – die Regierung plant, die Kommunen selbst über die Unterkunft entscheiden zu lassen.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,708169,00.html