Hartz IV: Arbeitsagentur muss private Krankenversicherung zahlen

Wichtiges Urteil für Hartz-IV-Bezieher: Die Arbeitsagentur muss den Beitrag zu einer privaten Krankenversicherung zahlen, falls die Betroffenen nicht in die gesetzliche Versicherung aufgenommen werden.

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,706524,00.html

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