Wichtiges Urteil für Hartz-IV-Bezieher: Die Arbeitsagentur muss den Beitrag zu einer privaten Krankenversicherung zahlen, falls die Betroffenen nicht in die gesetzliche Versicherung aufgenommen werden.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,706524,00.html