Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindeslohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber in Konsequenzen haben.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,703684,00.html