Grundsatzbeschluss: Bundesarbeitsgericht lässt mehrere Tarifverträge zu

In Deutschland galt jahrzehntelang: ein Betrieb – ein Tarifvertrag. Diesen Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht jetzt aufgegeben. Experten fürchten Konkurrenzkämpfe mehrerer Gewerkschaften, Konflikte in den Unternehmen sind programmiert.

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,702404,00.html

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