2010
23
Jun
Grundsatzbeschluss: Bundesarbeitsgericht lässt mehrere Tarifverträge zu
In Deutschland galt jahrzehntelang: ein Betrieb - ein Tarifvertrag. Diesen Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht jetzt aufgegeben. Experten fürchten Konkurrenzkämpfe mehrerer Gewerkschaften, Konflikte in den Unternehmen sind programmiert.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,702404,00.html#ref=rss

