Sozialgericht: Hartz IV Omas Geldgeschenk gilt als Einkommen

Hartz-IV-Empfänger müssen sich größere Geldgeschenke als Einkommen anrechnen lassen. Lediglich 50 Euro pro Jahr haben keine Auswirkungen auf die Zahlungen des Staates. Das hat Sachsens Landessozialgericht in Chemnitz entschieden.

Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article7111610/Hartz-IV-Omas-Geldgeschenk-gilt-als-Einkommen.html

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