Großer Erfolg für Verbraucherschützer: Die Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden – das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,685391,00.html