Der Ex-Innenminister und SPD-Abgeordnete Otto Schily hat sich vergeblich gegen die Pflicht zur Offenlegung seiner Nebeneinkünfte gewehrt. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine entsprechende Klage ab. Die Zahlung eines Ordnungsgelds in Höhe von 22.000 Euro bleibt dem Politiker aber erspart.
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,652409,00.html